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 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horst Lehmann Getränke GmbH 

– Stand 01.06.2018 – 

1. Allgemeines 

Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen und Angebote der Horst Lehmann Getränke GmbH. Entsprechende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt. Die widerspruchslose Annahme der Lieferung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. 

2. Liefergebiet 

Berlin und das angrenzende Umland beliefern wir täglich. Über dieses Gebiet hinaus liefern wir nach Absprache. 

3.Angebot und Vertragsgegenstand 

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen akzeptieren wir durch schriftliche Bestätigung oder direkte Ausführung der Lieferung. Die Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Sollten Artikel nur noch teilweise lieferbar sein, behält sich die Horst Lehmann Getränke GmbH vor, auch Teilmengen zu liefern. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, den Nachfolgejahrgang zu liefern. 

Die in unseren Katalogen, Preislisten, Prospekten oder Handzettel angegebenen Preise werden mit Herausgabe neuer Kataloge, Preislisten, Prospekte oder Handzettel ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Angebots vorhandenen Warenbestand. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Umsatzsteuer rein netto bei Barzahlung (Barinkasso, Scheck, Banklastschrift) und Abnahme von kompletten Kisten bzw., Karton. Bei Anbruch ( Abnahme von Einzelflaschen ) berechnen wir einen Aufschlag von 0,15 €/Fl. Bei bepfandeten Artikeln wird der jeweilige Pfandbetrag zusätzlich erhoben. Leergutrückgaben werden mit der nächsten Lieferung gutgebracht. ( versetzte Pfandgutschrift). Nicht zurückgegebenes Leergut wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Das hinterlegte Pfandgeld wird dabei angerechnet. 

Mindestbestellwert ist ein Betrag von 300 €. Für Bestellungen unter 300 € wird ein Lieferaufschlag von 20 € erhoben. 

Preisänderungen aufgrund von Preisänderungen der Industrie, fiskalischer Maßnahmen oder erheblicher Kostensteigerungen behalten wir uns vor. Für Kommissionslieferungen gilt grundsätzlich ein Mindestbestellwert von 1.000,- € Warenwert/Netto und eine Abnahmeverpflichtung von 70 % der gelieferten Ware. Im Falle einer Rücknahme der Ware über diese Regelung hinaus, berechnen wir für die zurückgegebene Ware 15% vom Warenwert/Netto. Es können nur ungeöffnete Flaschen bzw. vollständige Gebinde zurück gegeben werden. 

4. Lieferung 

Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Lieferungen wird eine Energiekostenpauschale von 4,50 € pro Lieferung erhoben. Teillieferungen sind zulässig. Beanstandungen hinsichtlich Menge der gelieferten Ware und zurückgenommenen Gebinde, sowie hinsichtlich der Arten und Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD der gelieferten Waren hat der Käufer unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Ware oder Gutschrift verlangen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung beim Käufer entstehen, 

gehen zu dessen Lasten. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet, das heißt sortiert und in vollen Kisten sowie nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend. 

5.Produktabweichungen 

Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler, Irrtümer und Produktdesign. 

6. Gewährleistung 

Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist, übernehmen wir die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt für jeden Anspruch, ohne Rücksicht auf seine Rechtsnatur. 

Diese Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für die Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Handelsvertreter und sonstiger Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen. 

7. Zahlungsverzug 

Der Kaufpreis ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sofort bei Lieferung fällig und in bar zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Betrag gemäß § 288 BGB zu verzinsen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht. 

8. Aufrechnung 

Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Kaufvertrag beruht, der auch unserer Forderung zugrunde liegt. 

9. Erklärungen 

Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind sämtliche Erklärungen des Käufers an uns zu richten. Erklärungen anderen Personen gegenüber, z.B. gegenüber unseren Handelsvertretern, werden erst wirksam, wenn sie bei uns eingegangen sind. Soweit für Erklärungen gesetzlich die Schriftform gefordert ist, ist dieses Schrifterfordernis auch bei Übermittlung durch Telefax, Telegramm und E-Mail gewahrt. 

10. Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch eines Kontokorrent-Saldos, Eigentum der Horst Lehmann Getränke GmbH. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, jedoch Dritten vor Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer hat sich das ihm bedingt zustehende Eigentum gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Wir sind mit dem Käufer unwiderruflich darüber einig, dass die Forderungen aus Weiterverkäufen unserer Ware bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in der Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware. Der Käufer hat auf unser verlangen erschöpfend Auskunft zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen 20% übersteigt. 

11. Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. 

12.Gerichtsstand 

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. 

13. Datenschutz 

Der Kunde willigt in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unseren eigenen wirtschaftlichen Zwecken ein. Die Nutzung der Daten durch uns erfolgt unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes. 

14. Sonstiges 

Sollte eine dieser Bedingungen oder Teile davon nicht rechtswirksam sein, so behalten alle anderen Bedingungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann die gesetzliche Bestimmung.